Aus dem Landtag

Aus dem Landtag
20.07.2018
Alexander König und Ernst Weidenbusch: Zeugeneinvernahme von Ministerpräsident Söder entlarvt erneut unsinnige GBW-Vorwürfe – Opposition muss sich entschuldigen
Die Zeugeneinvernahme von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat gezeigt, dass sich sämtliche Vorwürfe der Opposition in Sachen GBW in Luft auflösen. „Außer Spesen nichts gewesen“, fasst Alexander König, Vorsitzender des GBW-Untersuchungsausschusses, zum Abschluss der Beweisaufnahme zusammen.
„Nach der heutigen Zeugeneinvernahme von Ministerpräsident Dr. Markus Söder steht endgültig fest, dass an den Vorwürfen nichts dran ist. Markus Söder gebührt stattdessen großer Dank. Er hat durch großen persönlichen Einsatz das EU-Beihilfeverfahren zur Bayerischen Landesbank zu einem guten Ende gebracht, sodass die BayernLB gerettet werden konnte und erheblicher Schaden vom bayerischen Steuerzahler abgewendet wurde. Das sollte auch die Opposition anerkennen.“

Die Opposition hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder wider besseres Wissens der Lüge bezichtigt, kritisiert Ernst Weidenbusch, CSU-Landtagsabgeordneter und Mitglied des Untersuchungsausschusses. „Dabei ist es die Opposition, die die Öffentlichkeit belügt. Da sämtliche Vorwürfe vollständig in sich zusammengefallen sind, muss sich die Opposition bei Markus Söder entschuldigen. Wer wie Natascha Kohnen ständig Anstand, Sachlichkeit und Ernsthaftigkeit einfordert, muss sich selbst daran messen lassen.“

Zum Ende der Beweisaufnahme steht fest, dass die Staatsregierung zum Verkauf der GBW-Anteile durch die Bayerische Landesbank im April 2013 immer die Wahrheit gesagt hat. „Der Verkauf der GBW-Anteile war aufgrund der Forderungen der EU-Kommission unausweichlich“, so König. „Einen Exklusivverkauf auf Basis eines Wertgutachtens hat die EU-Kommission trotz intensiver Bemühungen der Staatsregierung verboten. Die im Rahmen des Verkaufs vereinbarte Sozialcharta konnte bei der EU-Kommission nur auf massiven Druck des Freistaats Bayern durchgesetzt werden. Einen Kauf der GBW-Anteile durch den Freistaat Bayern hat die EU-Kommission faktisch verboten. Bei einem solchen Kauf hätte ein neues Beihilfeverfahren mit unkalkulierbaren Risiken gedroht.“

Das ist das, was Söder auch bereits 2012 gesagt hat, etwa am 19. März gegenüber dem SPD-Abgeordneten Halbleib auf eine Schriftliche Anfrage. Söder damals wörtlich: „Ein Erwerb der GBW AG durch den Freistaat Bayern scheidet aus. Gegebenenfalls würde bei einem Erwerb durch den Freistaat die Gefahr eines neuen EU-Beihilfeverfahren drohen, wenn der Freistaat mit einem Kauf der GBW AG indirekt neue staatliche Hilfen gewähren würde.“ Die EU-Kommission hat diese Angaben im maßgeblichen Beihilfebescheid C(2013) 507 bestätigt: „Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass ein Erwerb durch den Freistaat Bayern im Rahmen eines Bieterverfahrens die Prüfung eines weiteren Beihilfentatbestandes nach sich ziehen könnte.“