Aus dem Landtag

Aus dem Landtag
05.07.2018
Dr. Otto Hünnerkopf: Mehr Fördermittel zur Sicherstellung der Wasserversorgung – Reines Trinkwasser und saubere Gewässer sind Voraussetzung für Gesundheit, Wohlstand und Lebensqualität in Bayern
Der Freistaat Bayern fördert vermehrt die Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen, um die Versorgung mit sauberem Trinkwasser und die Entsorgung von Abwasser sicherzustellen. „Reines Trinkwasser und saubere Gewässer sind Voraussetzung für Gesundheit, Wohlstand und Lebensqualität in Bayern“, sagt Dr. Otto Hünnerkopf, Mitglied der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz. Der Staat werde deshalb den Kommunen bei ihren Aufgaben in Härtefällen verstärkt mit Zuwendungen helfen.

Um unzumutbare Belastungen bei der Sanierung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur zu vermeiden, fördert der Freistaat Kommunen bereits seit Anfang 2016 in besonderen Härtefällen. Hierfür stehen pro Jahr bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung – die Förderung war bislang allerdings bis Ende 2019 befristet. Nun soll sie mit Unterstützung der CSU-Fraktion bis 31.12.2021 weitergeführt und zudem ausgebaut werden.

Eckpunkte der Verbesserung sind das Absenken der Härtefallschwellen, damit mehr Gemeinden einen Förderantrag stellen können, sowie das Anheben der Förderpauschalen bei teuren Maßnahmen, um den steigenden Baupreisen Rechnung zu tragen. Zudem sollen die Zuwendungen nicht länger gedeckelt und die Verfahren vereinfacht werden. Hünnerkopf: „Durch die Novellierung werden mehr Kommunen als bislang von den Fördermitteln profitieren. Das Wohnen in ländlichen und insbesondere strukturschwachen Gebieten muss auch bei anstehenden hohen Investitionen in den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen bezahlbar und attraktiv bleiben.“

Aktuell hat das Bayerische Umweltministerium im Landtag einen Evaluierungsbericht der Förderrichtlinien mit den Optimierungsvorschlägen vorgelegt. Ziel ist es laut Hünnerkopf nun, die optimierten Förderrichtlinien durch Novellierung der Härtefallförderung nach „RZWas 2016“ noch in diesem Sommer zu veröffentlichen.