Aus dem Landtag
Um unzumutbare Belastungen bei der Sanierung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur zu vermeiden, fördert der Freistaat Kommunen bereits seit Anfang 2016 in besonderen Härtefällen. Hierfür stehen pro Jahr bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung – die Förderung war bislang allerdings bis Ende 2019 befristet. Nun soll sie mit Unterstützung der CSU-Fraktion bis 31.12.2021 weitergeführt und zudem ausgebaut werden.
Eckpunkte der Verbesserung sind das Absenken der Härtefallschwellen, damit mehr Gemeinden einen Förderantrag stellen können, sowie das Anheben der Förderpauschalen bei teuren Maßnahmen, um den steigenden Baupreisen Rechnung zu tragen. Zudem sollen die Zuwendungen nicht länger gedeckelt und die Verfahren vereinfacht werden. Hünnerkopf: „Durch die Novellierung werden mehr Kommunen als bislang von den Fördermitteln profitieren. Das Wohnen in ländlichen und insbesondere strukturschwachen Gebieten muss auch bei anstehenden hohen Investitionen in den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen bezahlbar und attraktiv bleiben.“
Aktuell hat das Bayerische Umweltministerium im Landtag einen Evaluierungsbericht der Förderrichtlinien mit den Optimierungsvorschlägen vorgelegt. Ziel ist es laut Hünnerkopf nun, die optimierten Förderrichtlinien durch Novellierung der Härtefallförderung nach „RZWas 2016“ noch in diesem Sommer zu veröffentlichen.