Aus dem Landtag
„Die EU-Kommission bestätigt unsere Auffassung“, so König. Erstens gehörte laut dem Schreiben der EU-Kommission die GBW nicht zum Kerngeschäft der BayernLB. Zweitens war ein Kauf der Anteile durch den Freistaat faktisch ausgeschlossen, da der Freistaat dafür das höchste Gebot hätte abgeben müssen und somit eine Summe oberhalb des Marktpreises hätte bezahlen müssen, den private Bieter bereit waren zu zahlen. Das hätte ein Beihilfeverfahren ausgelöst.
Weitere Erhellung könnten auch die persönlichen Aussagen von Mitarbeitern der EU-Kommission bringen. Dass die EU-Kommission das verweigert und sich nur schriftlich äußert, kritisiert der CSU-Landtagsabgeordnete Ernst Weidenbusch. „Soweit die EU-Kommission die falsche Darstellung des ehemaligen Vizepräsidenten der EU-Kommission, Joaquín Almunia, formal rechtfertigen will, ist dies politisch verständlich. Es spricht jedoch Bände, dass die EU-Kommission keinem einzigen Zeugen eine Aussagegenehmigung erteilt hat“, so Weidenbusch.
Die EU-Kommission stellt in der Stellungnahme vom 18. Juni 2018 schriftlich fest:
„In §31 Umstrukturierungsmitteilung stellt die Kommission insoweit generell fest, dass zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrung alle Beteiligungen, die nicht zur Erhaltung der Lebensfähigkeit der Bank notwendig sind, veräußert werden sollten, damit die Kommission zu einem positiven Ergebnis bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Beihilfe kommen kann. Die GBW gehörte nicht zum Kerngeschäft der BayernLB (siehe Erwägungsgrund 205 und 206 der Entscheidung) und war zudem eine wesentliche Beteiligung (Tabelle 12 der Entscheidung.“
„Punkt 11 des Zusagenkatalogs legt fest, dass die GBW-Anteile zu veräußern sind. Wie unter den Äußerungen zu Frage 1 bereits festgestellt, war der Verkauf jedenfalls geeignet, dazu beizutragen, die Bedingungen der Umstrukturierungsmitteilung zu erfüllen. Da die vorgeschlagenen Beteiligungsverkäufe bereits im ursprünglichen Umstrukturierungsplan enthalten waren, wurde sie im Verlauf des förmlichen Verfahrend nicht mehr gesondert thematisiert. Über den Verkauf der GBW-Anteile im Speziellen wurde erste am Ende des Verfahrens auf Grundlage des vorgelegten Zusagenkatalogs hinsichtlich der Verkaufsmodalitäten gesprochen.“
Ministerpräsident Dr. Markus Söder hatte sich noch als Finanzminister intensiv dafür eingesetzt, einen Exklusivverkauf der GBW-Anteile auf Basis eines Wertgutachtens zu erreichen. Aber die EU-Kommission hat dem im März 2012 eine Absage erteilt und die Durchführung eines Bieterverfahrens gefordert. So führte etwa der Zeuge Häusler zu den Versuchen eines Exklusivverkauf an die Kommunen aus: „Im März 2012 jedenfalls war das ganz große Stoppzeichen der EU-Kommission. Denn bis zum März war eines passiert: Die LBBW hatte nämlich in Stuttgart ihre Wohnungsbaugesellschaft in einem Bieterverfahren mit guten Ergebnissen verkauft, und dadurch sagte Herr Lienemeyer von der EU-Kommission: Wenn das in Stuttgart geht, dann muss das bei euch in München ja auch machbar sein.“
„Daraus wird deutlich, dass die EU-Kommission einen Exklusivverkauf an die Kommunen verboten hat – und zwar insbesondere deswegen, weil unter Grün-Rot in Stuttgart beim Verkauf der dortigen Wohnungsbaugesellschaft auch kein Exklusivverkauf, sondern ein Verkauf im Rahmen eines Bieterverfahrens durchgeführt wurde“, erklärt der Ausschussvorsitzende König. „Dementsprechend ordnete die EU-Kommission final auch die Durchführung eines Bieterverfahrens an.“ Wörtlich heißt es im maßgeblichen Bescheid C(2013) 507: „Entsprechend Vorgabe der EU-Kommission werden die Anteile an der GBW AG im Rahmen eines an Wettbewerbsgrundsätzen orientierten Bieterverfahrens veräußert.“