Aus dem Landtag
Es gebiete der gesunde Menschenverstand, dass jemand, der schon in einem anderen EUStaat erfasst worden sei oder dort bereits Asyl beantragt habe, hier nicht noch einmal geltend machen könne, verfolgt zu sein. Der CSU-Fraktion gehe es in erster Linie nicht einmal um neue Rechtsvorschriften, sondern die geltenden wieder anzuwenden. „Das sollte Konsens unter allen demokratischen Parteien sein. Die Bevölkerung erwartet das auch vom Staat“, so Kreuzer. Deshalb hält die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag die Zurückweisung von Asylbewerbern unmittelbar an der Grenze für notwendig, wenn sie ohne gültigen Identitätsnachweis einreisen wollen, bereits in Deutschland abgelehnte Asylbewerber sind oder in einem anderen europäischen Land registriert und daher in der Fingerabdruckdatei Eurodac geführt werden.
Darüber hinaus müssen auch auf europäischer Ebene weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die EU-Außengrenzen müssten besser geschützt werden, um unkontrollierten Zuzug zu verhindern, „denn es gibt nach wie vor Länder, die nicht fähig oder gewillt sind, ihre Außengrenzen ordentlich zu schützen“, so die Fraktion in ihrem Beschluss. Im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger seien außerdem die wieder eingeführten Einreise- und Binnengrenzkontrollen weiterhin unerlässlich. Die CSU-Landtagsabgeordneten bekräftigen zudem ihrem Vorschlag von Asylzentren in Nordafrika. Dort soll über Asylanträge entschieden werden. Dies diene nicht nur der Entlastung der EU-Außengrenzen, sondern trage auch dazu bei, dem Schlepperunwesen den Boden zu entziehen und die Flüchtlinge vor der oft lebensgefährlichen Reise über das Mittelmeer zu schützen.