Aus dem Landtag
Derzeit erhalten alle Familien das gleiche Kindergeld, unabhängig davon, ob die Kinder in Deutschland oder im EU-Ausland leben. „Die aktuelle Rechtslage ist für die Familien, die mit ihren Kindern in Deutschland leben, nicht gerecht. Von 194 Euro Kindergeld kann ich mir in Deutschland für ein Kind einfach viel weniger kaufen als in Rumänien oder Bulgarien“, sagt Dr. Martin Huber, zuständiger Berichterstatter der CSU-Fraktion im Europaausschuss. „Daher wollen wir, dass das Kindergeld an die Lebenshaltungskosten in dem Land angepasst wird, in dem das Kind lebt. Das ist für uns eine Frage der Gerechtigkeit“. Außerdem kann dadurch die Zahlung von Sozialleistungen ins Ausland deutlich verringert werden.
„Unser Antrag ist auch eine Botschaft an die Europäische Union: Auf europäischer Ebene muss endlich klargestellt werden, dass Sozialleistungen nicht unbegrenzt ins Ausland fließen können und die Mitgliedstaaten das Recht haben, Leistungen wie das Kindergeld an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten anzupassen“, ergänzt Dr. Rieger. „Nur so können wir auf die Dauer die Akzeptanz und die Finanzierbarkeit unseres Sozialstaates erhalten.“