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10.10.2018 | Dr. Martina Schöfbeck
Staatsminister Bernd Sibler, MdL: „Freistaat unterstützt niederbayerische Landkreise und Kommunen mit insgesamt rund 19,86 Millionen Euro“
Bayern gewährt sechs Landkreisen und 14 Gemeinden in Niederbayern Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen
„19,86 Millionen Euro insgesamt an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen gewährt der Freistaat Bayern sechs Landkreisen und 14 Städten und Gemeinden in Niederbayern. Das ist eine herausragende Summe und beweist erneut, dass der Freistaat die Landkreise und Kommunen, die sich beispielsweise aufgrund negativer demografischer Entwicklung in einer schwierigen Lage befinden, nicht im Regen stehen lässt, sondern sie unterstützt, wo er kann“, betont Staatsminister Bernd Sibler.
München -
Der Landkreis Freyung-Grafenau erhält 1,1 Millionen Euro, der Landkreis Regen 600.000 Euro, der Landkreis Rottal-Inn 500.000 Euro, der Landkreis Deggendorf 300.000 Euro, der Landkreis Kelheim 100.000 Euro und der Landkreis Passau ebenfalls 100.000 Euro. Darüber hinaus unterstützt der Freistaat folgende Kommunen in Niederbayern: 
Markt Bodenmais: 3,4 Millionen Euro
Stadt Regen: 2,5 Millionen Euro
Stadt Zwiesel: 2,2 Millionen Euro
Gemeinde Mauth: 1.862.000 Euro
Gemeinde Grattersdorf:       1,1 Millionen Euro
Gemeinde Neuschönau: 1,1 Millionen Euro
Gemeinde Künzing: 1 Million Euro
Gemeinde Ringelai: 950.000 Euro
Gemeinde Lindberg: 600.000 Euro
Gemeinde Haidmühle: 550.000 Euro
Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte: 500.000 Euro
Gemeinde Frauenau: 500.000 Euro
Gemeinde Bayerisch Eisenstein: 500.000 Euro
Gemeinde Langdorf: 400.000 Euro
 
„Der Freistaat steht damit traditionell fest an der Seite seiner Kommunen. Im gesamten Regierungsbezirk Niederbayern fließen 2,7 Millionen Euro an sechs Landkreise, rund 17,16 Millionen Euro gehen an die 14 Städte und Gemeinden“, so Kultusminister Bernd Sibler, der von seinem Kollegen, Bayerns Finanzminister Albert Füracker über die Gewährung der Zuweisungen informiert worden ist. Mit den Bedarfszuweisungen können beispielsweise eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung und Sonderbelastungen ausgeglichen werden. „Klassische Fälle sind Gewerbesteuerausfälle oder Katastrophenhilfe“, erläutert Bernd Sibler. „Stabilisierungshilfen sollen dagegen strukturschwachen Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung helfen und ihnen Gestaltungsspielräume erschließen. Es geht hier darum, den nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen“, so der Minister.
In diesem Jahr werden Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen landesweit auf dem hohen Vorjahresniveau von 150 Millionen Euro ausbezahlt. Über die Verteilung der Mittel wurde im so genannten Verteilerausschuss entschieden. Dort sind das Bayerische Innen- und das Finanzministerium sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten.
„Jede Kommune kann einmal in die Situation kommen, dass sie auf solche Mittel angewiesen ist. Ich freue mich daher, dass der Freistaat den betroffenen Städten, Gemeinden und Landkreise in dieser schwierigen Situation unter die Arme greift“, so Staatsminister Sibler.