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10.10.2018 | Dr. Martina Schöfbeck
Staatsminister Bernd Sibler, MdL: „Freistaat unterstützt Landkreis Deggendorf und die Gemeinden Künzing und Grattersdorf mit insgesamt 2,4 Millionen Euro“
Bayern gewährt beiden Gemeinden und dem Landkreis Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen
„2,4 Millionen Euro insgesamt an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen gewährt der Freistaat Bayern den Gemeinden Künzing und Grattersdorf sowie dem Landkreis Deggendorf. Das ist eine herausragende Summe und beweist erneut, dass der Freistaat die Kommunen und Landkreise in schwieriger Lage nicht im Regen stehen lässt, sondern sie unterstützt, wo er kann“, betont Staatsminister Bernd Sibler. Die Gemeinde Grattersdorf erhält 1,1 Millionen Euro, die Gemeinde Künzing 1 Millionen Euro und der Landkreis Deggendorf 300.000 Euro.
München/Deggendorf -  „Der Freistaat steht damit traditionell fest an der Seite seiner Kommunen. Im gesamten Regierungsbezirk Niederbayern fließen 2,7 Millionen Euro an sechs Landkreise, rund 17,2 Millionen Euro gehen an insgesamt 14 Städte und Gemeinden“, so Bernd Sibler, der von seinem Kollegen, Bayerns Finanzminister Albert Füracker über die Gewährung der Zuweisungen informiert worden ist. Von den Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen profitieren Landkreise, Städte und Gemeinden. Mit den Bedarfszuweisungen können beispielsweise eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung und Sonderbelastungen ausgeglichen werden. „Klassische Fälle sind Gewerbesteuerausfälle oder Katastrophenhilfe“, erläutert Bernd Sibler. „Stabilisierungshilfen sollen dagegen strukturschwachen Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung helfen und ihnen Gestaltungsspielräume erschließen. Es geht hier darum, den nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen“, so der Minister, der sich auch für Landrat Christian Bernreiters Anliegen auf Unterstützung des Landkreises eingesetzt hatte.
In diesem Jahr werden Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen landesweit auf dem hohen Vorjahresniveau von 150 Millionen Euro ausbezahlt. Über die Verteilung der Mittel wurde im so genannten Verteilerausschuss entschieden. Dort sind das Bayerische Innen- und das Finanzministerium sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten.
„Jede Kommune kann einmal in die Situation kommen, dass sie auf solche Mittel angewiesen ist. Ich freue mich daher, dass der Freistaat den betroffenen Städten, Gemeinden und Landkreise in dieser schwierigen Situation unter die Arme greift“, so Staatsminister Sibler.