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20.11.2017
„Ergebnisse zum Ausbau der Bahnstrecke Landshut-Plattling sollen im Dezember vorliegen“
Neues Logistikzentrum in Wallersdorf fließt in die Kosten-Nutzen-Analyse ein
 
Landshut/Plattling -  Bis Ende des Jahres will das Bundesverkehrsministerium (BMVI) den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Bewertungen der Projekte des sogenannten 'potentiellen Bedarfs' im Bundesverkehrswegeplan 2030 informieren. Unter diesen Projekten befindet sich auch der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke Landshut-Plattling. „Im Moment liegt das endgültige Gutachten für die Bahnstrecke Landshut-Plattling noch nicht vor. Aber im Dezember sollen wir die konkreten Ergebnisse erfahren“, erklärt Niederbayerns Staatssekretär Bernd Sibler nach Rückfrage beim Bundesverkehrsministerium.
In der Kosten-Nutzen-Analyse wird auch das neue BMW-Logistikzentrum in Wallersdorf berücksichtigt. Die vom Bundesverkehrsministerium beauftragten Gutachter mit Sitz in München haben dabei die Daten aus der Verkehrsprognose des Bundes mit den Prognosen der Unternehmen in der Region, darunter dem neuen Logistikzentrum, abgeglichen. „Einerseits waren Produktionsziele, die auch das Verkehrsaufkommen beim Güterverkehr beeinflussen, maßgebend, andererseits fließen auch die Planungen der von der produzierenden Wirtschaft beauftragten Transportunternehmen ein. Berücksichtigt wird unter anderem, wie betriebliche Abwicklungen und Prozessabläufe, gerade aufgrund der Nähe zur Schiene, optimiert werden können“, so Sibler.
Der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke Landshut-Plattling wurde auch auf Drängen der niederbayerischen CSU-Landtagsabgeordneten für den Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldet. Sie hatten die Projektanmeldung mit einem Antrag im Bayerischen Landtag forciert. Das Projekt wurde zunächst in den 'potentiellen Bedarf' des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen. Ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nun in der weiteren Kosten-Nutzen-Analyse nachgewiesen, steigt das Vorhaben im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege automatisch in den 'vordringlichen Bedarf' auf. Ein Beschluss des Bundestages ist nicht mehr nötig. „Die Aufnahme in den 'vordringlichen Bedarf' ist zentrale Voraussetzung, damit weitere Planungen stattfinden können“, so Sibler. Er setzt sich seit Jahren für den zweigleisigen Ausbau ein, um eine bessere Verbindung zwischen Niederbayern und München zu realisieren. „Für die zahlreichen Pendler aus Niederbayern ist die Strecke von enormer Bedeutung. Umso wichtiger ist ein Ausbau, der Engpässe vermeidet“, betont der niederbayerische Staatssekretär, der die Strecke aus langer eigener Erfahrung kennt und regelmäßig mit Pendlern in Kontakt steht.
 
 
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 ist das wichtigste Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes und stellt verkehrspolitische Weichen für die kommenden zehn bis fünfzehn Jahre. Entsprechend bedeutsam ist die Entscheidung für die Aufnahme des niederbayerischen Ausbauprojekts. Im August hatte der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt erklärt, dass er einen guten Eindruck für ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis habe. Dies ist die Voraussetzung für die Aufnahme in den 'vordringlichen Bedarf' und alle weiteren Maßnahmen. Insgesamt 43 Projekte werden derzeit innerhalb des 'potentiellen Bedarfs' untersucht.