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09.12.2018 | Julia Graf, StMWK | Berlin/München

„Neuer Staatsvertrag zur Vergabe von Studienplätzen bringt Interessen junger Menschen mit denen der Hochschulen und der Länder zusammen“

Wissenschaftsminister und Sprecher der B-Länder Bernd Sibler zur 364. Kultusministerkonferenz in Berlin – Neuregelung für Studienplätze in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie

Das Vergabeverfahren für Studienplätze in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie soll neu geregelt werden. Das sieht der Entwurf für einen Staatsvertrag zur zentralen Vergabe von Studienplätzen vor, den Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler heute im Rahmen der 364. Kultusministerkonferenz (KMK) in Berlin als Sprecher der B-Länder mit vorgestellt hat. Minister Sibler sieht in den Ergebnissen einen „gelungenen, zukunftsweisenden Kompromiss“ der Länder: „Mit den Eckpunkten des Staatsvertrags zur Studienplatzvergabe ist es uns gelungen, die Interessen angehender Studentinnen und Studenten mit denen der Hochschulen und der Länder zusammenzubringen. Wir stellen sie auf eine solide gesetzliche Grundlage.“ 

„Auch ohne Spitzenabitur Chancen auf eine Zulassung“ Der Entwurf sieht u.a. die Erhöhung der Abiturbestenquote von 20 auf 30 Prozent vor, für die sich Bayern stark gemacht hatte. Neu ist auch die Anwendung eines Prozentrangverfahrens, das das relative Abschneiden im Abitur im jeweiligen Bundesland zum Maßstab macht. Damit werden die Unterschiede bei der Notenverteilung zwischen den Ländern ausgeglichen. Hinzu kommen die Abschaffung der Wartezeitquote sowie die Einführung einer neuen Quote von zehn Prozent, in der ausschließlich schulnotenunabhängige Kriterien für die Auswahl herangezogen werden. Beim Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) soll künftig mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium berücksichtigt werden, bei Medizin mindestens zwei. Dies ist in Bayern bereits an den medizinführenden Universitäten üblich. Eines dieser Kriterien muss ein Studierfähigkeitstest sein.
Der Staatsvertrag berücksichtige die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von Dezember 2017 formuliert hat, und entwickle das bisherige Verfahren weiter, so Sibler: „Er verbessert das Prozedere, indem bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber der ganzen Breite an Eignungsaspekten angemessen Rechnung getragen wird. Das eröffnet jungen Menschen, die sich um einen Studienplatz bewerben, auch ohne Spitzenabitur Chancen auf eine Zulassung.“
 
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