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23.02.2017
Staatssekretär Bernd Sibler, MdL: „Bayern stärkt die Sicherheit“
Ministerrat bringt Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen auf den Weg und beschließt Burka-Verbot
 
 Wie Staatssekretär Bernd Sibler mitteilt, hat das bayerische Kabinett am Dienstag eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes auf den Weg gebracht. Damit wird die landesgesetzliche Grundlage gelegt, terroristische Gefährder durch eine elektronische Fußfessel zu überwachen. Außerdem sollen das Material von Videoüberwachung durch die Polizei und andere öffentliche Stellen an bestimmten Straßen und Plätzen künftig zwei Monate anstatt wie bislang nur drei Wochen gespeichert werden.
 
„Wir lassen die Menschen mit ihren Sorgen nicht allein. Wir wollen die Sicherheit im Land weiter erhöhen, dafür haben wir mit der Personalaufstockung vor allem bei der Polizei mit 2.000 zusätzlichen Stellen bis 2020 die Grundlage gelegt. Mit der Fußfessel für terroristische Gefährder und der längeren Speicherung von Videodaten zeigen wir nun weiter, dass der demokratische Rechtstaat Möglichkeiten hat, um ihn erfolgreich zu verteidigen“, betont Staatssekretär Sibler. Es gehe darum, zu wissen, wo sich deutsche und ausländische Gefährder aufhalten, um gegebenenfalls ihren Bewegungsfreiraum einzuschränken. Verstoße ein Gefährder gegen die Anordnungen, könne er präventiv in Gewahrsam genommen werden.
 
Das Kabinett beschäftigte sich darüber hinaus mit dem Verbot der Gesichtsverhüllung. „Bayern ist ein Land, in welchem eine offene Kommunikationskultur gepflegt wird. Von Angesicht zu Angesicht wollen wir miteinander kommunizieren und diskutieren, das gehört zu unserem freiheitlich-demokratischen Werteverständnis“, so Bernd Sibler.
 
Deshalb hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes über Verbote der Gesichtsverhüllung in besonders sensiblen Bereichen beschlossen. Das Verbot soll in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen greifen.
 
„Bei Beamtinnen und Beamte vor allem in den Bereichen Erziehung, Bildung und Wissenschaft ist die offene Kommunikation mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sehr wichtig. Sie vermitteln ihnen kommunikative Fähigkeiten und erreichen mit Blickkontakt ihre Aufmerksamkeit“, erklärt Sibler.
 
Die Verbote sollen in das Beamtengesetz, das Hochschulgesetz, das Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen, das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sowie in das Landeswahlgesetz aufgenommen werden. Außerdem werden das Polizeiaufgabengesetz, das Landesstraf- und Verordnungsgesetz sowie die Landeswahlordnung entsprechend ergänzt.